AGB´s

Vereinbarungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vereinbarungen

  1. Lieferung der Bilder in einer Online Galerie im JPEG Format in hoher Auflösung, bearbeitet und optimiert sowie Anzahl der Bilder je nach aufwand – innerhalb von 4 Wochen nach dem Fototermin.
  2. Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern für nichtkommerzielle Nutzung an den Auftraggeber. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerke (z.B. Werbung, oder Weitergabe ein einen Dritten) wird das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers benötigt.
  3. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Reservierungsgebühr fällig (siehe Datenplat/Reservierungsgebühr). Erst mit Eingang dieser Reservierungsgebühr gilt der Termin für den Auftragnehmer als verbindlich. Der Restbetrag ist auf gleichen Wegen zahlbar.
  4. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
  5. Der Auftraggeber wird darauf hin gewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  6. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, (wenn erwünscht) alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
  7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer und werden in keinem Fall dem Auftraggeber oder Dritten ausgehändigt.
  1. Shooting kann wetter bedingt um einen Tag verschoben werden.

Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  3. Der Auftragnehmer darf alle Bilder die während der Hochzeit vom Auftragnehmer gemacht worden sind, für Eigenwerbung verwenden (Soziale Medien, Werbung, Website oder andere Publikationen). Die Bilder können ohne jegliche Vergütungen an den Auftraggeber verwendet werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, wird ein Aufschlag des Gesamtbetrages von 10% in Rechnung gestellt.

Honorar

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird die Reservierungsgebühr innerhalb von 7 Tagen fällig. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist nach Beendigung des Auftrages, spätestens 2 Wochen danach vor dem Erhalt der Bilder fällig.
  2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Bis zur vollständig en Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte, so wie Bilder und Film  im Eigentumsrecht des Auftragnehmer. Dies gilt auch für sonstige Waren (z.B. Fotobuch etc.)
  4. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  1. Für eine spontane Zusatzstunden der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar von € 300.- pro Fotograf für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer Mehraufwand in Rechnung stellen.
  3. Leer-Stunden wir z.B. Autofahrten oder Abendessen, können nicht extra verbucht werden. Die Begleitung des Auftragnehmers wird von Beginn der vereinbarten Zeit bis zur Beendigung durchgehend beregnet – Zusatzstunden können auch spontan auf der Hochzeit hinzu gebucht werden.
  4. Für eine Stornierung des Auftrages gilt folgende Staffel:
    bis 1 Jahr – 30% (des Gesamthonorars + Reisepauschale)
    bis 9 Mte  – 40% (des Gesamthonorars + Reisepauschale)
    ab 6 Mte   – 50% (des Gesamthonorars + Reisepauschale)Beispiel dazu: Bei einem Vertragsrücktritt bis 1 Jahr vor dem vereinbarten Termin werden 30% des Gesamthonorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer geleistet.
  5. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte
    Reservierungsgebühren/Reisepauschale verbleibt bei Vertragsrücktritt ab 6 Monaten vor dem Ereignis (z.B abgesagte Hochzeit) zur Gänze beim Auftragnehmer und werden als Ausfallhonorar betrachtet.
  6. Eine Verschiebung der Hochzeit kann nur auf einen – mit dem Auftragnehmer vereinbarten Termin – erfolgen. Diese ist mit einer Neubuchung gleichzustellen, daher ist dies mit einer Angleichung der Preisliste verbunden.

Haftung

  1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatz Ansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit Sorgfalt.
  2. Das Shooting findet auf eigen Verantwortung des Auftraggebers statt. Es ist in eigenem ermessen zu Handeln und es wird keine Haftung für Personen oder Sachschäden vom Auftragnehmer übernommen.
  1. Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (dazu zahlen engen Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.(Natürlich wird für Ersatz Fotografen wenn gewünscht gesorgt) Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
  2. Das Nichterscheinen des Auftraggebers zum vereinbarten Fototermin, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen.
  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten.
    Jedoch werden die Daten vom Auftragnehmer mit größter Sorgfalt behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  2. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  3. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  4. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind.

Datenschutz DSGVO

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln.
    Weitere Datenschutz Bedingungen sind auch Online nachzulesen:
    www.blitzkneisser.com/datenschutzerklaerung/


Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Nebenarbeiten zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Andreas Kiss / Hypo Tirol Bank / BLZ: 57000 / IBAN: AT21 57000 300 5334 7166 / BIC: HYPTAT22

Datum:  16.05.2025